Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schickel GbR

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von:

  • Lagercontainern
  • Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile
  • Hallenstellplätzen mit verpflichtendem Ein- und Auslagerungsservice

zwischen Schickel GbR, Industriestraße 13, 55593 Rüdesheim, Deutschland (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.

 

1. Vertragsschluss

  1. Angebote des Vermieters auf der Website oder schriftlich sind unverbindlich.
  2. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung oder Anfrage des Mieters schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
  3. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

2. Mietgegenstand

  1. Der Vermieter stellt dem Mieter den vereinbarten Lagercontainer, Stellplatz oder Hallenstellplatz in verkehrssicherem Zustand zur Verfügung.
  2. Änderungen, Umbauten oder Umplatzierungen durch den Mieter sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
  3. Die Nutzung des Mietgegenstands ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck gestattet.

 

3. Hallenstellplätze – Ein- und Auslagerungsservice

  1. Bei Hallenstellplätzen ist der Ein- und Auslagerungsservice verpflichtend enthalten.
  2. Inklusive sind maximal 4 Einlagerungen und 4 Auslagerungen pro Monat.
  3. Jede weitere Einlagerung oder Auslagerung wird mit 10 € pro Vorgang berechnet.
  4. Termine für Ein- und Auslagerungen müssen mindestens 48 Stunden vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
  5. Der Service umfasst das Ein- und Auslagern des Fahrzeugs innerhalb des Hallenstellplatzes, nicht das Fahren außerhalb des Geländes.

 

4. Mietdauer und Kündigung

  1. Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
  2. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der in der Buchung oder Mietbestätigung angegebenen Frist.
  3. Bei vorzeitiger Rückgabe behält sich der Vermieter vor, einen Teil der Miete als Ausgleich für entgangene Nutzung zu berechnen, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.

 

5. Mietpreis und Zahlung

  1. Der Mieter zahlt den vereinbarten Mietpreis gemäß Buchungsbestätigung.
  2. Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu leisten.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren zu erheben und die Nutzung zu sperren.
  4. Zusätzliche Kosten, z. B. für weitere Ein- oder Auslagerungen bei Hallenstellplätzen, werden gesondert berechnet.

 

6. Pflichten des Mieters

  1. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
  2. Bei Stellplätzen für Wohnwagen/Wohnmobile hat der Mieter dafür zu sorgen, dass keine Schäden an anderen Fahrzeugen, Grundstücken oder Einrichtungen entstehen.
  3. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.

 

7. Lagerplatzordnung

  1. Auf allen Lager- und Stellplätzen ist die Nutzung ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen oder Lagern von Gegenständen erlaubt.
  2. Folgende Tätigkeiten sind unbedingt untersagt:
    • Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen
    • Reinigung der Fahrzeuge
    • Ölwechsel oder andere technische Arbeiten
    • Lagerung gefährlicher, entzündlicher oder explosiver Stoffe
  3. Der Vermieter ist berechtigt, Verstöße gegen die Lagerplatzordnung auf Kosten des Mieters zu unterbinden oder Fahrzeuge zu entfernen.

 

8. Pfandrecht

  1. Der Vermieter ist berechtigt, ein gesetzliches Pfandrecht an den abgestellten Fahrzeugen oder Gegenständen des Mieters geltend zu machen, soweit offene Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen.
  2. Das Pfandrecht dient der Sicherung aller ausstehenden Zahlungen, einschließlich Mietpreis, zusätzlicher Leistungen und Mahngebühren.
  3. Der Vermieter kann die Herausgabe der Gegenstände verweigern, bis die ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.
  4. Kosten für die Aufbewahrung oder Maßnahmen zur Durchsetzung des Pfandrechts trägt der Mieter.

 

9. Haftung

  1. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
  2. Für Schäden an Fahrzeugen, Waren oder persönlichen Gegenständen des Mieters wird keine Haftung übernommen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften bestehen.
  3. Schäden, die durch Dritte entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
  4. Eine etwaige Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt hiervon unberührt.
  5. Für alle Schäden, die während der Lagerung entstehen können, wie z. B. Rangier-, Transport- und Lagerschäden, Brandschäden, Sturmschäden, Hochwasserschäden, Diebstahl und dergleichen, ist eine geeignete Haftpflichtversicherung vom Mieter abzuschließen.
  6. Es ist Sache des Eigentümers bzw. Auftraggebers, sich entsprechend zu versichern.
  7. Der Mieter bestätigt, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die Schäden an Dritten und Drittfahrzeugen abdeckt.
  8. Versicherungspflicht liegt zusätzlich beim Mieter (z. B. Kfz- oder Hausratversicherung für eingelagerte Gegenstände).

 

10. Nutzung von Stellplätzen

  1. Stellplätze dürfen ausschließlich für den Abstellzweck verwendet werden.
  2. Das Lagern von gefährlichen Stoffen, die den Stellplatz beschädigen oder die Sicherheit gefährden, ist verboten.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge, die gegen diese Regelungen verstoßen, auf Kosten des Mieters zu entfernen.

 

11. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung des Vermieters verarbeitet.
  2. Der Mieter stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu.

 

12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
  3. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters: Industriestraße 13, 55593 Rüdesheim.
  4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Rüdesheim am Rhein.
  5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

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