Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Schickel GbR
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von:
- Lagercontainern
- Stellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile
- Hallenstellplätzen mit verpflichtendem Ein- und Auslagerungsservice
zwischen Schickel GbR, Industriestraße 13, 55593 Rüdesheim, Deutschland (nachfolgend „Vermieter“) und dem Mieter.
1. Vertragsschluss
- Angebote des Vermieters auf der Website oder schriftlich sind unverbindlich.
- Der Vertrag kommt zustande, sobald der Vermieter die Buchung oder Anfrage des Mieters schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
- Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
2. Mietgegenstand
- Der Vermieter stellt dem Mieter den vereinbarten Lagercontainer, Stellplatz oder Hallenstellplatz in verkehrssicherem Zustand zur Verfügung.
- Änderungen, Umbauten oder Umplatzierungen durch den Mieter sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Die Nutzung des Mietgegenstands ist ausschließlich für den vereinbarten Zweck gestattet.
3. Hallenstellplätze – Ein- und Auslagerungsservice
- Bei Hallenstellplätzen ist der Ein- und Auslagerungsservice verpflichtend enthalten.
- Inklusive sind maximal 4 Einlagerungen und 4 Auslagerungen pro Monat.
- Jede weitere Einlagerung oder Auslagerung wird mit 10 € pro Vorgang berechnet.
- Termine für Ein- und Auslagerungen müssen mindestens 48 Stunden vorher mit dem Vermieter abgestimmt werden.
- Der Service umfasst das Ein- und Auslagern des Fahrzeugs innerhalb des Hallenstellplatzes, nicht das Fahren außerhalb des Geländes.
4. Mietdauer und Kündigung
- Die Mietdauer ergibt sich aus der Buchungsbestätigung.
- Die Kündigungsfrist richtet sich nach der in der Buchung oder Mietbestätigung angegebenen Frist.
- Bei vorzeitiger Rückgabe behält sich der Vermieter vor, einen Teil der Miete als Ausgleich für entgangene Nutzung zu berechnen, soweit dies vertraglich vereinbart wurde.
5. Mietpreis und Zahlung
- Der Mieter zahlt den vereinbarten Mietpreis gemäß Buchungsbestätigung.
- Zahlungen sind innerhalb der angegebenen Frist ohne Abzug zu leisten.
- Bei Zahlungsverzug ist der Vermieter berechtigt, Mahngebühren zu erheben und die Nutzung zu sperren.
- Zusätzliche Kosten, z. B. für weitere Ein- oder Auslagerungen bei Hallenstellplätzen, werden gesondert berechnet.
6. Pflichten des Mieters
- Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und die geltenden Sicherheitsvorschriften einzuhalten.
- Bei Stellplätzen für Wohnwagen/Wohnmobile hat der Mieter dafür zu sorgen, dass keine Schäden an anderen Fahrzeugen, Grundstücken oder Einrichtungen entstehen.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Gäste verursacht werden.
7. Lagerplatzordnung
- Auf allen Lager- und Stellplätzen ist die Nutzung ausschließlich zum Abstellen von Fahrzeugen oder Lagern von Gegenständen erlaubt.
- Folgende Tätigkeiten sind unbedingt untersagt:
- Reparaturen oder Wartungsarbeiten an Fahrzeugen
- Reinigung der Fahrzeuge
- Ölwechsel oder andere technische Arbeiten
- Lagerung gefährlicher, entzündlicher oder explosiver Stoffe
- Der Vermieter ist berechtigt, Verstöße gegen die Lagerplatzordnung auf Kosten des Mieters zu unterbinden oder Fahrzeuge zu entfernen.
8. Pfandrecht
- Der Vermieter ist berechtigt, ein gesetzliches Pfandrecht an den abgestellten Fahrzeugen oder Gegenständen des Mieters geltend zu machen, soweit offene Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen.
- Das Pfandrecht dient der Sicherung aller ausstehenden Zahlungen, einschließlich Mietpreis, zusätzlicher Leistungen und Mahngebühren.
- Der Vermieter kann die Herausgabe der Gegenstände verweigern, bis die ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.
- Kosten für die Aufbewahrung oder Maßnahmen zur Durchsetzung des Pfandrechts trägt der Mieter.
9. Haftung
- Der Vermieter haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
- Für Schäden an Fahrzeugen, Waren oder persönlichen Gegenständen des Mieters wird keine Haftung übernommen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften bestehen.
- Schäden, die durch Dritte entstehen, sind ausdrücklich von der Haftung des Vermieters ausgeschlossen.
- Eine etwaige Haftung des Mieters gegenüber Dritten bleibt hiervon unberührt.
- Für alle Schäden, die während der Lagerung entstehen können, wie z. B. Rangier-, Transport- und Lagerschäden, Brandschäden, Sturmschäden, Hochwasserschäden, Diebstahl und dergleichen, ist eine geeignete Haftpflichtversicherung vom Mieter abzuschließen.
- Es ist Sache des Eigentümers bzw. Auftraggebers, sich entsprechend zu versichern.
- Der Mieter bestätigt, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die Schäden an Dritten und Drittfahrzeugen abdeckt.
- Versicherungspflicht liegt zusätzlich beim Mieter (z. B. Kfz- oder Hausratversicherung für eingelagerte Gegenstände).
10. Nutzung von Stellplätzen
- Stellplätze dürfen ausschließlich für den Abstellzweck verwendet werden.
- Das Lagern von gefährlichen Stoffen, die den Stellplatz beschädigen oder die Sicherheit gefährden, ist verboten.
- Der Vermieter ist berechtigt, Fahrzeuge, die gegen diese Regelungen verstoßen, auf Kosten des Mieters zu entfernen.
11. Datenschutz
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung des Vermieters verarbeitet.
- Der Mieter stimmt der Erhebung und Verarbeitung seiner Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu.
12. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters: Industriestraße 13, 55593 Rüdesheim.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, Rüdesheim am Rhein.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
